Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht.
Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m.
Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Betroffene häuslicher Gewalt unterstütze ich regelmäßig im Rahmen von Gewaltschutzverfahren gemäß dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG). In dringenden Fällen beantragen wir beim Familiengericht Maßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote um zügig und effektiv Schutzmaßnahmen zu ermöglichen – oft binnen weniger Tage.
Als zertifizierte Verfahrensbeiständin für Kinder und Jugendliche gemäß § 158 FamFG vertrete ich die Interessen und Wünsche von minderjährigen Beteiligten in familienrechtlichen Verfahren. Ich agiere dabei unabhängig und neutral, führe Gespräche mit dem Kind und bringe dessen Perspektive ins Verfahren ein, um das Wohl des Kindes zu fördern und kindgerechte Lösungen zu unterstützen.
Als Mediatorin unterstütze ich Paare und Familien dabei, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Ich schaffe einen geschützten Raum, in dem alle Beteiligten ihre Anliegen äußern können, und helfe ihnen, gemeinsame Lösungen zu finden. Dabei lege ich Wert auf die Wahrung der Beziehungen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, und fördere eine konstruktive Kommunikation für langfristige Vereinbarungen.